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Stadtratsbeschluss zu Fairer Öffentlicher Beschaffung

Erstellt von Joachim Berchtold |

Faire und nachhaltige Beschaffung für Stadt und deren Eigenbetriebe und Unternehmen beschlossen.

Der Rat der Stadt Göttingen hat beschlossen, Faire und nachhaltige Beschaffung in der Stadt sowie deren Eigenbetrieben und Unternehmen fest zu verankern. Eine Umstellung der Einkäufe der öffentlichen Hand ist ein klares Signal an den Markt. Die Stadt Göttingen möchte bei den von ihr beschafften Produkten soweit möglich ausschließen können, dass diese unter intransparenten und möglicherweise ausbeuterischen Bedingungen hergestellt wurden. Der entsprechende Antrag wurde im Dezember 2018 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht.

Die Koordinationsstelle für kommunale Entwicklungspolitik ist beauftragt, den Prozess der Umstellung der Beschaffung zu leiten. Es ist sehr zu begrüßen, dass Politik und Verwaltung diesen Schwerpunkt der Koordinationsstelle institutionalisieren. Verschiedene Vorträge und Veranstaltungen und nicht zuletzt eine mit der Berufsfeuerwehr erarbeitete Pilotbeschaffung haben in Göttingen Faire Beschaffung in den vergangenen zwei Jahren stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt - der Beschluss ist nun Grundlage für eine systematische Umsetzung.

Eine Arbeitsgruppe wird eingerichtet, um binnen eines Jahres eine Richtlinie zu erarbeiten, die zukünftig für Beschaffungen von Stadt, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen gelten soll. In der Arbeitsgruppe werden zunächst für alle Bereiche diejenigen Produktgruppen betrachtet, für die das Land Niedersachsen bereits eine erklärtermaßen sozialverantwortliche Herstellung fordert: 

1. Stoffe und sonstige Textilwaren, 2. ungebrauchter Naturstein, 3. Tee, Kaffee und Kakao, 4. Blumen sowie 5. Spielwaren und Sportbälle   

Es soll über die Mindestforderungen des Landes hinausgehend erörtert werden: 

1. Welche sind die Beschaffungsbedarfe und technischen Anforderungen der beteiligten Bereiche? 

2. Welche sind die jeweils verfügbaren Nachweise für sozial verantwortliche Herstellung/Fairen Handel und wie anspruchsvoll und glaubwürdig sind diese? 

3. Wie können im Beschaffungsprozess vergaberechtlich sicher die jeweils glaubwürdigsten und anspruchsvollsten Nachweise gefordert werden? 

4. Wie können diese mit ebenso glaubwürdigen und anspruchsvollen Nachweisen über ökologisch verantwortliche Herstellung/Handel kombiniert werden? 

5. Wie können eventuell Synergie-Effekte genutzt werden, indem zum Beispiel mehrere Bereiche Beschaffungen miteinander verknüpfen?

In die Arbeitsgruppe sollen aus allen Bereichen, in denen die genannten Waren beschafft werden, die jeweils Beschaffungsverantwortlichen, aber auch Mitarbeiter*innen, welche die Produkte nutzen, eingebunden werden. Der Prozess der Umstellung soll zudem mit der Einbindung von Führungsebenen im Blick behalten, welche finanziellen Auswirkungen durch eine Umstellung entstehen. Soweit möglich, sollen bereits während des Prozesses Beschaffungsvorgänge nach den erarbeiteten Kriterien durchgeführt werden. Eine Betrachtung weiterer Produktgruppen ist ebenfalls denkbar. 

Wir freuen uns auf den Start der Arbeitsgruppe und auf eine gelungene Umsetzung!   

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